Sofern Sie über kein oder geringes Einkommen verfügen, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe, der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe. Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn Ihre Rechtsangelegenheit Aussicht auf Erfolg hat. Wir prüfen im Erstgespräch, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit besteht, staatliche Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen.