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Fachliche Schwerpunkte

Familienrecht

Frau Rechtanwältin Baatz berät und vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Interessen von Privatpersonen in den klassischen familienrechtlichen Fragestellungen zwischen Ehegatten, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Lebenspartnern und Verwandten. Als Fachanwältin für Familienrecht vertritt Frau Baatz Sie schwerpunktmäßig in Angelegenheiten der Scheidung, des Sorge- und Umgangsrechts sowie in Fragen des Trennungsunterhalts, nachehelichen Unterhalts einschließlich des Kindesunterhalts. Auch der Bereich des  Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung gehört zum Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Baatz. Ihre Tätigkeit erstreckt sich ferner auf die Konzeption von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsvereinbarungen.

Erbrecht

Frau Rechtanwältin Baatz berät und vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich Pflichtteilsberechtigte im Rahmen der Geltendmachung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen, aber auch in Anspruch genommene Erben im Zusammenhang mit der Abwehr solcher Ansprüche. Auch die Prüfung von  Erbauseinandersetzungsangelegenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft sowie Fragen der Wirksamkeit von letztwilligen Verfügungen werden kompetent bearbeitet und die Mandanten bestmöglich vertreten. Zum Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Bereich des Erbrechts zählt ferner die Gestaltung von Testamenten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

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