Frau Rechtanwältin Baatz berät und vertritt sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich die Interessen von Privatpersonen in den klassischen familienrechtlichen Fragestellungen zwischen Ehegatten, nichtehelichen Lebensgemeinschaften, Lebenspartnern und Verwandten. Als Fachanwältin für Familienrecht vertritt Frau Baatz Sie schwerpunktmäßig in Angelegenheiten der Scheidung, des Sorge- und Umgangsrechts sowie in Fragen des Trennungsunterhalts, nachehelichen Unterhalts einschließlich des Kindesunterhalts. Auch der Bereich des Zugewinnausgleichs, des Versorgungsausgleichs und der Vermögensauseinandersetzung gehört zum Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Baatz. Ihre Tätigkeit erstreckt sich ferner auf die Konzeption von Eheverträgen, Trennungsvereinbarungen und Scheidungsvereinbarungen.