Informationen für unsere Mandanten
Gebühren
Gebühren sind gesetzlich festgelegt im RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Zur Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren sind das Rechtsgebiet, die gerichtliche Instanz und die Tätigkeit des Rechtsanwalts zu berücksichtigen. Eine erste Beratung darf jedoch, unabhängig vom Streitwert, nicht mehr als 190 € (zzgl. MwSt.) kosten. Gerne geben wir Ihnen im Erstgespräch einen Überblick über die in Ihrem Fall zu erwartenden Kosten.
Staatliche Unterstützung
Sofern Sie über kein oder geringes Einkommen verfügen, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe, der Prozesskostenhilfe und der Verfahrenskostenhilfe. Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn Ihre Rechtsangelegenheit Aussicht auf Erfolg hat. Wir prüfen im Erstgespräch, ob in Ihrem Fall die Möglichkeit besteht, staatliche Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen.
Rechtschutzversicherung
Bei bestehender Rechtschutzversicherung prüfen wir die Inanspruchnahme und übernehmen auf Wunsch die Abwicklung mit der Versicherungsgesellschaft.
Kostenverteilung
Grundsätzlich hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Kommt es nicht zu einem vollständigen Erfolg oder zum Vergleich, wird die Kostenquote vom Richter im Urteil festgelegt oder zwischen den Parteien verhandelt.
Besondere Vereinbarungen
Auf Mandantenwunsch vereinbaren wir für Beratungsleistungen und sonstige außergerichtliche Tätigkeiten anstelle der gesetzlichen Gebühren auch ein frei zu vereinbarendes Stundenhonorar.